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Lieferortbestimmung bei Versendung über ein Konsignationslager
Der BFH bestätigt die Entscheidungen mehrerer Finanzgerichte (vgl. USt direkt digital 8/2016 S. 10), dass die Lieferung von Konsignationsware unter bestimmten Umständen als innergemeinschaftliche Lieferung an den jeweiligen Abnehmer zu qualifizieren ist.
A. Leitsatz
Für die Lieferortbestimmung nach § 3 Abs. 6 UStG muss der Abnehmer bereits bei Beginn der Versendung feststehen. Eine Versendungslieferung kann dann auch vorliegen, wenn der Liefergegenstand nach dem Beginn der Versendung für kurze Zeit in einem Auslieferungslager gelagert wird.
B. Sachverhalt
Die Revisionsbeklagte ist eine Aktiengesellschaft nach spanischem Recht, die über keine Betriebsstätte in Deutschland verfügt und Lieferbeziehungen mit einer deutschen Firma unterhält. Streitpunkt war, ob für aus Spanien nach Deutschland versandte Waren der Lieferort nach § 3 Abs. 6 UStG in Spanien lag. Die Ware war für einen deutschen Abnehmer bestimmt, wurde jedoch zunächst in einem deutschen Auslieferungslager (Lagerhalter war ein vom Lieferanten bestimmter Dritter) eingelagert und nach Maßgabe besonderer Vereinbarungen nach fortlaufendem Bedarf vom deutschen Abnehmer abgerufen.
Das Finanzamt erließ Steuerbescheide, in denen es die Verbringung der Waren in das...