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Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer geplant
Ebenfalls am hat das Bundeskabinett zwei Gesetzentwürfe beschlossen, die zu Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer führen.
I. Steuerentlastung für besonders schadstoffarme Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse
[i]BMF, Pressemitteilung Nr. 5 vom 25.1.2017Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes soll den Bedenken der EU-Kommission hinsichtlich der Einführung der Infrastrukturabgabe für die Kraftfahrzeugsteuer Rechnung getragen werden. Hierzu wird die ökologische Lenkungswirkung durch höhere Steuerentlastungsbeträge für besonders schadstoffarme Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse verstärkt. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht damit für diese Fahrzeuge insgesamt eine Entlastung vor, die über der Infrastrukturabgabe liegt. S. 409
[i]Zens, NWB 47/2015 S. 3468Bereits im Jahr 2015 waren die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen worden, um mit der Einführung einer Infrastrukturabgabe den Übergang von einer vorwiegend steuerfinanzierten zur überwiegend nutzerfinanzierten Infrastruktur im Bereich der Bundesfernstraßen zu gewährleisten. Parallel dazu wurden mit dem Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetz im Jahr 2015 entsprechende Steuerentlastungsbe...