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Anwendung von § 3c EStG bei Mitunternehmerschaften
[i]Rätke, Erweiterung des Teilabzugsverbots für GmbH-Gesellschafter ab VZ 2015, Teil 1: BBK 7/2015 S. 312 NWB YAAAE-87287, Teil 2: BBK 8/2015 S. 363 NWB VAAAE-88101 Die Anwendung von § 3c EStG auf Mitunternehmerschaften scheint auf den ersten Blick ungewöhnlich zu sein. Handelt es sich doch um die Korrespondenzvorschrift zu § 3 Nr. 40 EStG. Durch § 3c EStG werden die mit den Einnahmen des Teileinkünfteverfahrens zusammenhängenden Aufwendungen nur zu 60 % zum Abzug zugelassen. Das ist auch wirtschaftlich nachvollziehbar, weil das Teileinkünfteverfahren des § 3 Nr. 40 EStG die Einnahmen ebenfalls zu 40 % steuerfrei stellt. Der Beitrag zeigt die Anwendung für Personengesellschaften auf. Eine Übersicht über alle bisher in dieser Reihe erschienenen Beiträge finden Sie unter NWB UAAAG-35648.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Typische Sachverhalte und bisherige rechtliche Grundlage
[i]Gehrmann, Mitunternehmerschaft, infoCenter NWB XAAAA-88442 Die Anwendung von § 3c EStG ist bei Mitunternehmerschaften insbesondere im Krisenfall beim Vorhandensein einer Betriebsaufspaltung zu prüfen. Die zu betrachtenden Sachverhalte sind in der Praxis folgende:
Darlehensgewährung an das Betriebsunternehmen,
Bankbürgschaft für Darlehen und Kontokorrentverbindlichkeiten der Betriebsgesellschaft,
drohende und tatsächliche Inanspruchnahme aus der Bürgschaft,
verringerte Entgelte für die Überlassung von Betriebsvermögen der...