Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 8 vom Seite 363

Erweiterung des Teilabzugsverbots für GmbH-Gesellschafter ab VZ 2015

Teil 2: Betriebsaufspaltung

Bernd Rätke

Der [i]Rätke, Erweiterung des Teilabzugsverbots für GmbH-Gesellschafter ab VZ 2015 – Teil 1: Darlehensforderungen und Sicherheiten, BBK 7/2015 S. 312 NWB YAAAE-87287 Gesetzgeber hat den Anwendungsbereich des Teilabzugsverbots ab VZ 2015 erheblich ausgeweitet. Neben der in der letzten BBK-Ausgabe dargestellten Erweiterung auf betriebliche Darlehensforderungen und Sicherheiten von GmbH-Gesellschaftern ist ab VZ 2015 auch die Betriebsaufspaltung betroffen, wenn die Pacht verbilligt oder gar unentgeltlich ist.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Neuregelung des § 3c Abs. 2 EStG

1. Inhalt der Neuregelung

Durch [i]Hechtner/Sielaff, Ertragsteuerliche Änderungen zu Beginn des Jahres 2015, BBK 4/2015 S. 164 NWB DAAAE-84287 das ZollkodexAnpG ist in § 3c Abs. 2 EStG ein neuer Satz 6 eingeführt worden, der in Fällen der verbilligten oder gar unentgeltlichen Überlassung von Wirtschaftsgütern das Teilabzugsverbot für die Aufwendungen des Verpächters vorsieht. Damit ist insbesondere der verpachtende Besitzunternehmer im Rahmen einer Betriebsaufspaltung betroffen. Die Neuregelung in Satz 6 lautet:

„Satz  1 ist [i]Wortlaut des § 3c Abs. 2 Satz 6 EStG außerdem ungeachtet eines wirtschaftlichen Zusammenhangs mit den dem § 3 Nr. 40 zugrunde liegenden Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen oder mit Vergütungen nach § 3 Nr. 40a auch auf Betriebsvermögensminderungen,...

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 7
Online-Dokument

Erweiterung des Teilabzugsverbots für GmbH-Gesellschafter ab VZ 2015

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen