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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Vorsteuerberichtigung im Insolvenzfall (BFH)
Führt die Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO aufgrund einer Rückzahlung an den Insolvenzverwalter zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG, ist der sich hieraus ergebende Steueranspruch nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO Teil der Masseverbindlichkeit für den Besteuerungszeitraum der Berichtigung ().
Der Insolvenzverwalter machte mit Erfolg im Wege der Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO die Rückzahlung von vor Insolvenzanmeldung bezahlten Betriebsaufwendungen geltend, für die der Insolvenzschuldner bereits den Vorsteuerabzug beansprucht hatte. Der BFH hat – wie das Finanzgericht – die erforderliche Vorsteuerberichtigung den Masseverbindlichkeiten zugeordnet, weil die Berichtigung nach § 17 UStG nicht schon durch die Entstehung des Rückgewähranspruchs, sondern erst durch die tatsächliche Rückgewähr begründet wird, die erst im Rahmen der Masseverwaltung erfolgt.
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