Einkommensteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 69 Datenübermittlung an die Familienkassen
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG).
Hillmoth, Kinder im Steuerrecht, Herne 2016, Rn. 906 ff.
Hillmoth, Kindergeld, Kinderfreibetrag und andere kindbedingte Steuervergünstigungen, NWB DokID: NWB QAAAE-52191.
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Die Vorschrift regelt die besonderen Datenübermittlungspflichten des Bundeszentralamtes für Steuern an die Familienkassen.
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Die aktuelle Vorschrift des § 69 EStG wurde mit Wirkung zum mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz v. in das EStG eingefügt. Gemäß § 52 Abs. 49a EStG ist § 69 EStG in der am geltenden Fassung allerdings erstmals anzuwenden am . Die vorherige Fassung des § 69 EStG betraf den Datenaustausch zwischen den Meldebehörden und der Bundesagentur für Arbeit (s. Kommentierung zu NWB FAAAF-48665). Diese Regelung war mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ab dem VZ 2016 aufgehoben worden.
3Geltungsbereich: Zum sachlichen und persönlichen Geltungsbereich s. KKB/Hillmoth, § 31 EStG Rn. 6.
4Verhältnis zu anderen Vorschriften: Die Vorschrift nimmt insbesondere Bezug...