Einkommensteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2017
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§ 31 Familienleistungsausgleich
DA-KG = BZSt v. , BStBl 2017 I 1006 .
Kanzler, Die Besteuerung von Ehe und Familie, DStJG 24 (2001), 417; Reimer, Keine Bundeskompetenz für das Kindergeldrecht, NJW 2012, 1927; Hillmoth, Kinder im Steuerrecht, Herne 2016, Rn. 930 ff.
Hillmoth, Grundlagenbeitrag NWB: Kindergeld, Kinderfreibetrag und andere kindbedingte Steuervergünstigungen, NWB DokID: NWB QAAAE-52191.
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Die vom BVerfG geforderte steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrages in Höhe des Existenzminimums eines Kindes wird gem. § 31 Satz 1 EStG durch die alternative Inanspruchnahme von Freibeträgen für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch Kindergeld bewirkt.
2§ 31 EStG als grundlegende Regelung des sog. Familienleistungsausgleichs bildet die Klammer zwischen den Freibetragsregelungen für Kinder in § 32 EStG sowie den Kindergeldregelungen der §§ 62 bis 78 EStG.
3Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Das jetzige System des Familienleistungsausgleichs gilt ab dem VZ 1996. Es wurde mit dem Jahressteuergesetz 1996 v. unter Aufgabe des früheren dualen Kinderlastenausgleichs eingeführt als neue Vorschrift zur ...