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Überführung und Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAG-35130 Vermögensüberführungen/-übertragungen zwischen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen und zwischen Betriebsvermögen unterschiedlicher Steuerpflichtiger i. S. des § 6 Abs. 5 EStG rücken zunehmend weiter in den Fokus des steuergestaltenden Beratungsalltags. Im Bereich von sog. Schwestergesellschaften steht eine Entscheidung des BVerfG (Az.: 2 BvL 8/13) hinsichtlich eines Verstoßes gegen Art. 3 GG in Bezug auf eine eventuelle ertragsteuerliche Nichtberücksichtigung nach § 6 Abs. 5 EStG aus. Neben ertragsteuerlichen Aspekten sind auch die umsatzsteuerlichen Fallstricke zu beachten, die den ertragsteuerlichen Beurteilungsgrundsätzen teilweise zuwider laufen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Hintergrund
[i]Steuerneutralität von VermögensüberführungenÜberführungen ohne Rechtsträgerwechsel (§ 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG) stellen ertragsteuerlich regelmäßig Entnahmen aus dem abgebenden Betriebsvermögen und Einlagen in das aufnehmende Betriebsvermögen dar, deren Bewertung abweichend von § 6 Abs. 1 Nr. 4 und 5 EStG in § 6 Abs. 5 EStG geregelt ist. Weitergehend sind insbesondere die Sperrfrist des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG und die Körperschaftsklausel des § 6 Abs. 5 Satz 5 f. EStG zu beachten.
Ertragsteuerliche Aspekte
[i]„Strenge Trennungstheorie“ zur Entgeltlichkeitseinstufung bei Vermögensübertragungen bleibt vorübergehend maßgeblichDie Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten stellt als...BStBl 2016 II S. 81