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Überführung und Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern
Ertrag- und umsatzsteuerliche Aspekte des § 6 Abs. 5 EStG
[i]Grundlagen „Übertragung und Überführung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nach § 6 Abs. 5 EStG“ NWB TAAAF-08006 Vermögensüberführungen zwischen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen und Vermögensübertragungen zwischen Betriebsvermögen unterschiedlicher Steuerpflichtiger i. S. des § 6 Abs. 5 EStG rücken zunehmend in den Fokus des steuergestaltenden Beratungsalltags. Gerade bei inhabergeführten Familienunternehmen treten unterschiedliche Anwendungsfälle auf, in denen bereits bei der Gestaltungsberatung ein waches Auge auf die Vertragskonstellationen zu legen ist, um ungewollte Rechtsfolgen präventiv zu unterbinden. Im Bereich von sog. Schwestergesellschaften steht eine Entscheidung des BVerfG (Az.: 2 BvL 8/13) hinsichtlich eines Verstoßes gegen Art. 3 GG in Bezug auf eine eventuelle ertragsteuerliche Nichtberücksichtigung nach § 6 Abs. 5 EStG aus. Neben ertragsteuerlichen Aspekten sind auch die umsatzsteuerlichen Fallstricke zu beachten, die den herausgearbeiteten ertragsteuerlichen Beurteilungsgrundsätzen teilweise zuwider laufen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
[i]Grundsatz der BuchwertfortführungErtragsteuerlich sind bei Überführungen (ohne Rechtsträgerwechsel) und Übertragungen (mit Rechtsträgerwechsel) grds. die Buchwerte fortzuführen, sofern die Besteuerung der ...