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Einkommensteuer | Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Kauf eines vermieteten Hauses
Das entschieden, dass bei der Ermittlung der 15 %-Grenze für anschaffungsnahe Herstellungskosten die nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG nicht in die 15 %-Grenze einzubeziehenden Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten, welche jährlich üblicherweise anfallen, nicht in Form eines Pauschalbetrags angesetzt werden können.
Im Streitfall hatte die klagende Grundstücksgemeinschaft am ein Mehrfamilienhaus zum Kaufpreis von 340.000 € erworben, wovon 247.336,42 € auf das Gebäude entfielen. Sie erklärte für die Streitjahre 2012 bzw. 2013 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von -21.499,09 € bzw. 3.359,03 €. Dabei berücksichtigte sie sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen in Höhe von 31.836,06 € bzw. 16.325,...