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Einkommensteuer – Zur Barabfindung bei einem Aktientausch nach Einführung der Abgeltungsteuer (BFH)
Erhält ein Aktionär einen Barausgleich anlässlich eines Aktientausches für vor dem erworbene ausländische Aktien, die wegen Ablaufs der einjährigen Veräußerungsfrist bereits steuerentstrickt waren, ist die Zahlung nicht in eine einkommensteuerpflichtige Dividende umzuqualifzieren.
Wird bei einem Aktientausch zusätzlich ein Barausgleich gezahlt, unterliegt dieser nach § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG der Einkommensteuer. Die Vorschrift wurde mit der Abgeltungsteuer eingeführt und ist erstmals auf nach dem zufließende Kapitalerträge anzuwenden.
Quelle: NWB IAAAG-14796