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Einkommensteuer – Spekulationsfrist bei selbst genutzter Ferienwohnung (FG)
Eine Eigennutzung i. S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 Alt. 2 EStG ist bei einer als Zweitwohnung genutzten Ferienwohnung nicht gegeben, wenn diese nicht aus beruflichen Gründen genutzt wird, sondern im Wesentlichen für Erholungsaufenthalte.
Hintergrund: Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG sind Wirtschaftsgüter ausgenommen, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.
Sachverhalt: Die Klägerin hat seit dem ihren Hauptwohnsitz in Köln. 1998 veräußerte der Vater der Klägerin und ihrem Bruder ein Haus auf Sylt zu je ½ Miteigentumsanteil. Im Streitjahr 2006 erwarb die Klägerin von ihrem Bruder dessen An...