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Einkommensteuer | Schadenersatzleistungen als Erwerbsaufwendungen
(1) Auch strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit stehen, können Erwerbsaufwendungen begründen (Anschluss an das Senats-Urteil vom - VI R 35/96 NWB YAAAB-21244, BStBl 2004 II S. 641 = Kurzinfo StuB 2004 S. 702 NWB LAAAB-64904). (2) Die Annahme von Erwerbsaufwendungen setzt allerdings auch in diesen Fällen voraus, dass die – die Aufwendungen auslösenden – schuldhaften Handlungen noch im Rahmen der betrieblichen oder beruflichen Aufgabenerfüllung liegen und nicht auf privaten, den betrieblichen oder beruflichen Zusammenhang aufhebenden Umständen beruhen. (3) Eine erwerbsbezogene Veranlassung wird aufgehoben, wenn die strafbaren Handlungen mit der Erwerbstätigkeit des Stpfl. nur insoweit im Zusammenhang stehen, als diese eine Gelegenheit zu einer Stra...