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Anschaffungs- und Herstellungskosten
Zentrale Bewertungsmaßstäbe für die Handels- und Steuerbilanz
Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den beiden zentralen bilanziellen Bewertungsmaßstäben. Anschaffungs- und Herstellungsvorgänge sollen als erfolgsneutrale Vermögensumschichtungen in den Bilanzen abgebildet werden. Beide Zugangsformen sind jedoch zu unterscheiden, da sich verschiedene materielle Konsequenzen ergeben können. Auch gibt es zahlreiche Differenzen in der Bestimmung von Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen Handels- und Steuerbilanzrecht. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom wurde mit § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG das Wahlrecht zum Einbezug bestimmter Herstellungskostenbestandteile für die Steuerbilanz gesetzlich festgeschrieben.
Zum Realisationsprinzip in der handels- und Steuerbilanz vgl. auch das Schaubild auf S. 75 NWB DAAAF-89958 in dieser Ausgabe.
I. Grundlagen
Anschaffung und Herstellung sind zentrale Zugangsformen für Vermögensgegenstände bzw. Wirtschaftsgüter. Für die Bilanzierung sind sie von zentraler Bedeutung, da sie – soweit wie möglich – als erfolgsneutrale Vermögensumschichtungen gewertet werden. Sie müssen jedoch unterschieden werden, da sich daraus abweichende materielle Konsequenzen ergeben kö...