Anschaffungs- und Herstellungskosten vertretbarer Sachen nach § 44 Abs. 1 UStDV - Geringfügigkeitsgrenze und Vorsteuerberechtigung
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a Abs. 2 UStG.
Die Berichtigung ist für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem das WG verwendet wird.
Bei der Auslegung des Merkmals „Wirtschaftsgut” ist grds. eine Einzelbetrachtung vorzunehmen.
Bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten vertretbarer Sachen nach § 44 Abs. 1 UStDV kann nicht die vertragliche Vereinbarung
mit dem Lieferanten sondern entspr. der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers nur die handelsübliche Anzahl, Größe oder Menge
maßgebend sein.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 5/2017 S. 221 DStR 2017 S. 10 Nr. 42 DStRE 2018 S. 99 Nr. 2 SAAAF-89940
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 18.02.2016 - 11 K 10076/15
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