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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 10076/15

Gesetze: UStG § 15a Abs. 2, UStDV § 44 Abs. 1

Anschaffungs- und Herstellungskosten vertretbarer Sachen nach § 44 Abs. 1 UStDV - Geringfügigkeitsgrenze und Vorsteuerberechtigung

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a Abs. 2 UStG.

  2. Die Berichtigung ist für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem das WG verwendet wird.

  3. Bei der Auslegung des Merkmals „Wirtschaftsgut” ist grds. eine Einzelbetrachtung vorzunehmen.

  4. Bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten vertretbarer Sachen nach § 44 Abs. 1 UStDV kann nicht die vertragliche Vereinbarung mit dem Lieferanten sondern entspr. der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers nur die handelsübliche Anzahl, Größe oder Menge maßgebend sein.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 5/2017 S. 221
DStR 2017 S. 10 Nr. 42
DStRE 2018 S. 99 Nr. 2
SAAAF-89940

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 18.02.2016 - 11 K 10076/15

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