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Lohnsteuer | Ausgleichszahlung bei Übertragung einer Anwartschaft auf Altersversorgung als Werbungskosten
Nach dem sind Ausgleichszahlungen, die ein Arbeitnehmer, dem eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zugesagt worden ist, leistet, um bei einem Arbeitgeberwechsel die Anrechnung von Dienstzeiten durch den neuen Arbeitgeber zu erreichen, als Werbungskosten abziehbar.
Mit diesem Urteil bestätigt der VI. Senat seine bisherige Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung von Ausgleichszahlungen des Steuerpflichtigen zur Vermeidung von Kürzungen seiner nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zugesagten Versorgungsbezüge (vgl. , BStBl 2006 II S. 446). Entgegen der Auffassung des Finanzgerichts handelt es sich dabei eben nicht um bloße Vermögensumschichtung im privaten Bereich, die selbst nicht steuerbar ist. [i]infoCenter „Werbungskosten Arbeitnehmer“ NWB OAAAB-17605 Im Beamtenverhält...