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Bundeskabinett beschließt Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz
[i] BMF, Pressemitteilung vom 21.12.2016 Nr. 28 Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Möglichkeiten inländischer Steuerpflichtiger zur Steuerumgehung über Briefkastenfirmen in Steueroasen deutlich erschwert werden. Dafür werden erweiterte Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen, neue Anzeigepflichten der Banken und umfassendere Ermittlungsbefugnisse der Finanzverwaltung eingeführt.
[i] Entwurf eines StUmgBG Kernpunkt des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Schaffung von Transparenz bei Geschäftsbeziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Gesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in Staaten oder Territorien außerhalb der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation. [i]Baum, NWB 46/2016 S. 3440; Beyer, NWB 48/2016 S. 3583Das Gesetz bezeichnet diese Gesellschaften als „Drittstaat-Gesellschaften“. Unerheblich ist hierbei, ob und ggf. in welchem Umfang diese Gesellschaften nennenswerte wirtschaftliche Aktivitäten entfalten. Ausführlich zum Entwurf eines Steuerumgehungsbekämpfu...