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Mietrecht | Eigenbedarfskündigungen durch eine GbR
Der BGH hat sich mit zwei grundlegenden und für die Praxis bedeutsamen Fragen im Zusammenhang mit Eigenbedarfskündigungen im Wohnraummietrecht beschäftigt. Im Streitfall hat die Klägerin, eine aus vier Gesellschaftern bestehende GbR, die das Anwesen, in dem die streitige Wohnung liegt, im Gründungsjahr erworben hatte, das Mietverhältnis mit der Begründung des Eigenbedarfs der Tochter [i]Eisenschmid, NWB 38/2015 S. 2806eines der Gesellschafter gekündigt. Die Beklagten sind der Kündigung entgegengetreten. Der BGH ist der Auffassung, dass der seinem Wortlaut nach auf natürliche Personen zugeschnittene Eigenbedarfs-Kündigungstatbestand (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) auf eine als Vermieter auftretende teilrechtsfähige (Außen-)GbR entsprechend anzuwenden ist. Die vom Berufungsgericht angestellten Schutzzwecküberlegungen ständen einer...