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Markenrecht | Kein Übergang einer Gaststättenbezeichnung auf den Pächter
Inhaber des Unternehmenskennzeichens an der Bezeichnung einer verpachteten Gaststätte ist grds. der Verpächter bzw. beim Verkauf des Pachtgrundstücks dessen Erwerber und nicht der Pächter und Betreiber der Gaststätte.
Wird eine Gaststätte verpachtet, bleibt somit der Verpächter grds. selbst dann weiterhin der Inhaber des Unternehmenskennzeichnungsrechts an der verwendeten Etablissementbezeichnung des (Geschäfts-)Lokals, wenn der Pächter für die Dauer der Pachtzeit für den Betrieb der Gaststätte verantwortlich ist. Da anderes aber dann gelten soll, wenn nur Räume vermietet werden, in denen der Mieter sein eigenes Geschäftslokal betreibt und deshalb selbst zum Inhaber des Unternehmenskennzeichens werden kann (vgl. , GRUR-RR 2006 S. ...