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Lohnsteuer | Prämie für einen Verbesserungsvorschlag als Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die einem Arbeitnehmer gewährte Prämie für einen Verbesserungsvorschlag stellt keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit dar, wenn sie nicht nach dem Zeitaufwand des Arbeitnehmers, sondern ausschließlich nach der Kostenersparnis des Arbeitgebers in einem bestimmten künftigen Zeitraum berechnet wird (Bestätigung des , BStBl 1997 II S. 222). (2) Versorgungsleistungen aus einer Pensionszusage, die an die Stelle einer in einem vergangenen Jahr erdienten variablen Vergütung (Bonus) treten, sind keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit.
Bereits mit Urteil vom - VI R 51/96 (BStBl 1997 II S. 222) hatte der BFH entschieden, dass die Prämie für einen Verbesserungsvorschlag nur dann als Entlohnung für eine...