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Lohnsteuer | Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab 2017
Das BMF informiert mit Schreiben vom über die lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2017.
Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2017 sind – teilweise – durch die Neunte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BGBl 2016 I S. 2637) festgesetzt worden. Demzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2017 gewährt werden, für ein Mittag- oder Abendessen 3,17 €, für ein Frühstück 1,70 €. Im Übrigen wird auf R 8.1 Abs. 7 und 8 LStR 2015 sowie auf das BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts vom (BStBl 2014 I S. 1412) hingewiesen.