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Abgabenordnung | Änderung einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung wegen eines mechanischen Versehens
Das entschieden, dass das Finanzamt berechtigt ist, eine bestandskräftige Steuerfestsetzung zulasten der Steuerpflichtigen bei einer falschen Vorstellung über die Verarbeitung der eingegebenen Daten nach § 129 AO zu berichtigen. Das Finanzgericht vertritt die Auffassung, dass das im Streitfall vorliegende mechanische Versehen „eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit“ i. S. des § 129 AO sei, wenn die Eintragung des falschen Werts auf einer Unkenntnis über die richtige Eingabe zutreffend beurteilter Auswirkungen oder des zutreffend beurteilten Sachverhalts beruhe. Die Sachbearbeiterin habe über die Bedeutung der von ihr eingegebenen Schlüsselzahlen zur Datenverarbeitung geirrt und unbeabsichtigt unrichtige Werte eingegeben bzw. insoweit die fehlerhaften Anga...