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Erbschaftsteuer | Keine Steuerermäßigung bei einem nach ausländischem Recht besteuerten Vorerwerb
Bei einem nach ausländischem Recht besteuerten Vorerwerb ist nach dem für einen nachfolgenden Erwerb desselben Vermögens von Todes wegen durch Personen der Steuerklasse I keine Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG zu gewähren.
Die Steuerermäßigung für mehrfachen Erwerb desselben Vermögens in der Steuerklasse I setzt nach § 27 Abs. 1 ErbStG voraus, dass „nach diesem Gesetz“ Erbschaftsteuer erhoben worden ist. Im vorliegenden Streitfall war österreichische Erbschaftsteuer angefallen, also keine Steuer nach „diesem“, mithin deutschem Erbschaftsteuergesetz. Nachdem der , Feilen, NWB DAAAF-79071 die vorliegende Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit mit der Notwendigkeit gerechtfertigt hat, die Kohärenz des Steuersystems zu wahren, fiel die Urteilsb...