Sven Fuhrmann

Außensteuergesetz Kommentar

3. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61242-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-62583-1

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Sven Fuhrmann - Außensteuergesetz Kommentar Online

§ 20 Bestimmungen über die Anwendung zur Vermeidung von DBA

Sven Fuhrmann (Januar 2017)

(Schütz)

1. Intention des Gesetzgebers:

1§ 20 Abs. 1 begründet einen unbedingten Vorrang der §§ 7-18 und des § 20 Abs. 2 sowie 3 gegenüber den Bestimmungen von bilateral zwischen Deutschland und anderen Staaten geschlossenen DBA. Dem Wortlaut nach sollen die in Abs. 1 genannten Vorschriften durch die Bestimmungen eines DBA „nicht berührt“ werden, wodurch nach dem Willen des Gesetzgebers ein absoluter Vorrang der genannten Vorschriften vor Bestimmungen eines DBA und keine dem Wortlaut nach nahe liegende Koexistenz der genannten Regelungen begründet werden soll.

2. Entstehung:

2Die Vorschrift des § 20 Abs. 1 wurde durch das StÄndG 1992 in das AStG eingeführt. Der steuerpolitische Anlass bestand für den Gesetzgeber darin, dass seinerzeit Steuerpflichtige vielfach vermögensverwaltende Funktionen vom Inland auf Gesellschaften und Betriebsstätten in steuerbegünstigten Staaten - insb. Irland (Internat. Financial Service Centre (IFSC) im Dubliner Hafengebiet „Custom House Docks Area“) - auslagerten, mit denen Deutschland lediglich DBA ohne Aktivitätsvorbehalte geschlossen hatte. Aufgrund einem dem DBA insoweit immanenten Besteuerungsverzicht waren die den im Ausland belegenden Gesellschaften und Bet...

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