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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
Abzug der Aufwendungen für Umbaumaßnahmen nach der neuen BFH-Rechtsprechung
Regelmäßig wird im Rahmen einer Betriebsprüfung darüber gestritten, ob die Aufwendungen für Umbaumaßnahmen bei Gebäuden sofort abzugsfähige Betriebsausgaben darstellen oder zu einer Nachaktivierung führen und sich erst in den Folgejahren durch die AfA gewinnmindernd auswirken dürfen. Zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen zu Herstellungs-/Anschaffungskosten hat der BFH kürzlich Stellung genommen (Urteile vom - IX R 25/14 NWB BAAAF-82844, IX R 15/15 NWB HAAAF-82842 und IX R 22/15 NWB RAAAF-82843).
I. Erhaltungs- und Herstellungskosten
[i]Grundlagen „Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand bei Baumaßnahmen“ NWB NAAAE-31472 Handelsrechtlich sind Vermögensgegenstände höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB). Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB).
[i]FAQ im NWB Steuerfach-ScoutIm NWB Steuerfach-Scout können Sie unter der NWB DokID NWB OAAAE-73185 den FAQ „Wie werden die Herstellung und die Anschaffung eines Gebäudes unterschieden?“ aufrufen.
Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören alle Aufwendu...BStBl 1990 II S. 830