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BEPS wird Realität
Die Anti-BEPS-RL als Sekundärrechtsakt gegen Gewinnverlagerung und Bemessungsgrundlagenerosion
Nachdem die OECD am die endgültigen Abschlussberichte zur BEPS-Initiative publiziert hatte, folgte im Januar diesen Jahres ein Entwurf für ein Maßnahmenpaket seitens der EU-Kommission, um Teile der BEPS-Aktionspunkte als Sekundärrechtsakt zu normieren. Weil sich die Vorarbeiten zunächst als nicht konsensfähig erwiesen, erarbeitete der ECOFIN-Rat einen Kompromissvorschlag, der am angenommen wurde. Die mittlerweile als sog. Anti-BEPS-RL im Schrifttum eingegangene Richtlinie 2016/1164/EU ist (grds.) bis zum von allen EU-Mitgliedstaaten umzusetzen, weshalb eine Auseinandersetzung mit den Regelungsinhalten unausweichlich ist.
Kahlenberg, Das Anti Tax Avoidance Package der EU-Kommission, NWB TAAAF-69110
Auf welcher Grundlage erfolgt die Umsetzung der Anti-BEPS-Richtlinie?
Welche Kernelemente umfasst die Anti-BEPS-Richtlinie?
Was bedeutet die Anti-BEPS-Richtlinie für den deutschen Gesetzgeber?
I. Rechtsentwicklungen und steuerpolitische Stoßrichtung
[i]Dettmeier/Dörr/Neukam/Prodan, Die Anti-Tax-Avoidance-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken, NWB 41/2016 S. 3082 NWB WAAAF-82931 Müller/Wohlhöfler, Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken, IWB 18/2016 S. 665 NWB AAAAF-82532 Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz 1, StuB 16/2016 S. 614 NWB SAAAF-80235 Die Anti-BEPS-RL wurde am im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Steuerpolitisch betrachtet markiert dieser Einigungsprozess einen Meilenstein im Europä...