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Die Anti-Tax-Avoidance-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken
Was kommt auf die Steuerpflichtigen zu?
[i]Müller/Wohlhöfler, IWB 15/2016 S. 665Die Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom (ABl EU 2016 Nr. L 193 S. 1) enthält Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken, denen unmittelbare Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts attestiert werden. Innerhalb der EU möchte man bestimmte Maßnahmen der OECD gegen Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) koordiniert, eigenständig und flexibel implementieren. Die bis zum umzusetzenden und spätestens ab dem anzuwendenden Vorschriften betreffen die Zinsabzugsbeschränkung, Wegzugsbesteuerung, allgemeine Missbrauchsvermeidung, Hinzurechnungsbesteuerung sowie hybride Gestaltungen. Lediglich Körperschaften und ihre Betriebsstätten sind erfasst, nicht jedoch transparente Gesellschaften. Angestrebt wird ein „Mindestschutzniveau“, das die Mitgliedstaaten jedoch aufgrund etlicher Wahlrechte absenken können. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Kurzüberblick über die Richtlinie und informiert über einen etwaigen Anpassungsbedarf des deutschen Steuerrechts.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
S. 3083
I. Hintergrund
[i]EntstehungsgeschichteDie Richtlinie der EU zur Bekämpfung von Steuervermeidungspra...