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Gesetzgebung – Bundesrat möchte Grundsteuer reformieren
Der Bundesrat hat am einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer (BR-Drucks. 515/16) sowie die dafür erforderliche Grundgesetzänderung (BR-Drucks. 514/16, Beschluss) beschlossen. Damit soll das geltende System der Besteuerung von Grund und Boden geändert werden.
Hierzu führt der Bundesrat weiter aus:
Die Länder wollen unbebaute Grundstücke künftig nach dem Bodenrichtwert bemessen, der sich aus den durchschnittlichen Verkaufspreisen aus der Vergangenheit ergibt. Bei bebauten Grundstücken wird zusätzlich noch der Wert des Gebäudes ermittelt. Die Erhebung der reformierten Grundsteuer soll ab dem Jahr 2027 erfolgen.
Im Übrigen soll es bei dem bisherigen dreistufigen Bewertungsverfahren bleiben. Danach hängt der Steuersatz zunächst von dem – mit der Reform n...