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NWB EV 12/2016 S. 407

Erbschaftsteuer – Zur Befreiung bei Übertragung unter Nießbrauchvorbehalt (FG)

Die Steuerbefreiung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 5 ErbStG entfällt rückwirkend, wenn der Erwerber das ererbte Familienheim unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf sein Kind überträgt. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber das Familienheim weiter zu eigenen Wohnzwecken nutzt.

Hintergrund: Von der Erbschaftsteuer befreit wird u. a. der Erwerb von Todes wegen des (Mit-)Eigentums an einem bebauten Grundstück i. S. des § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BewG durch den überlebenden Ehegatten, soweit der Erblasser darin bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat und die beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt ist (Familienheim). Die Steuerbefreiung fällt mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu Wohnzweck...

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