Gedanken zum Jahreswechsel
Können Sie sich noch daran erinnern, wie Sie als Kind sehnsüchtig auf den Weihnachtsmann und das Christkind gewartet haben? Die Zeit bis Weihnachten schien endlos. – Und jetzt, im Berufsleben, sieht es meist komplett anders aus: Die Zeit zum Jahresende rast nur so dahin. Tausend Dinge wollen noch erledigt werden. – Dabei ist der Jahreswechsel traditionell nicht nur der Zeitpunkt, bis zu dem wir alles möglichst „in Ordnung und fertig“ haben möchten, sondern auch eine gute Gelegenheit, sowohl das alte Jahr Revue passieren zu lassen als auch einen Blick auf das zu werfen, was uns das neue Jahr wohl bringen wird.
Und ganz im Stil dieser Tradition möchte ich mit Ihnen einen kurzen Blick zurück auf das Jahr 2016 werfen: Zwei große Themen im Steuerrecht waren sicherlich die Erbschaftsteuerreform und das Investmentsteuerreformgesetz. Und während wir auf die Erbschaftsteuerreform sehr lange warten mussten und dabei (politisch) sehr viel Uneinigkeit geherrscht hat, wurde das Investmentsteuerreformgesetz im Vergleich nahezu lautlos beschlossen. Beiden gemeinsam ist jedoch, dass es jetzt gilt, die Neuregelungen gut umzusetzen. – Und wie es sich für eine Ausgabe zum Jahresende geziemt, sind beide Themen vertreten: Zum Thema Erbschaftsteuerreform stellt Annette Höne ab der wichtige Zeiträume und Fristen vor, die Sie als steuerlicher Berater im Blick haben müssen. Roland Ronig zeigt in seinem Beitrag ab der zum Jahreswechsel die aktuellen Themen rund um die Besteuerung von Kapitaleinkünften auf – selbstverständlich greift er hier auch die zentralen Punkten zum Investmentsteuerreformgesetz auf. Darüber hinaus stellt er die wichtigsten Überlegungen zum Jahreswechsel vor und gibt einen Überblick über bewährte Jahresendstrategien.
Und was bringt das neue Jahr? Zumindest für die NWB-EV kann ich an dieser Stelle einen kleinen Ausblick geben: Das Jahr 2017 fängt bereits spannend an. Gleich zum Anfang des Jahres erwarten Sie praxisnahe Beiträge zum Thema Testierfähigkeit. Dr. Andreas Urban und Sandra Kalthoff (Heuking Kühn Lüer Wojtek) sowie Professor Dr. med. Clemens Cording (bis 2006 stv. Direktor der Psychiatrischen Universitätsklinik Regensburg) gehen der spannenden Frage nach, welche Kriterien eigentlich für den Nachweis der Testierunfähigkeit gelten und welche Herausforderungen sich für die Beratungspraxis ergeben. – Und bereits in der darauf folgenden Ausgabe geht es weiter mit einem Special zum Thema Notfallkoffer für Unternehmer: was muss rechtlich geregelt werden, wo liegen Fallstricke, wie und wann hilft dem Unternehmer der Aufbau einer Wissensdatenbank und was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff?
Ich wünsche Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit und ein schönes Weihnachtsfest. Kommen Sie gut ins neue Jahr!
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
NWB-EV 12/2016 Seite 401
DAAAF-87414