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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 8 vom Seite 18

Einmalzahlungen aus Sicht des Arbeitsrechts

Ansprüche des Arbeitnehmers, Rückzahlungsklauseln und Anrechnung auf den Mindestlohn

Markus Stier

Nachdem wir in der das Thema Einmalzahlungen aus der Sicht der Lohnsteuer und der Sozialversicherung dargestellt haben, behandele ich in dieser Ausgabe das Thema aus arbeitsrechtlicher Sicht. Gerade zum Jahres­ende werden viele Einmalzahlungen gezahlt, aber wer hat einen rechtlichen Anspruch auf die Zahlung, und muss eine Einmalzahlung am Ende der Beschäftigung wieder zurückgezahlt werden? In diesem Beitrag finden Sie die Antworten.

I. Belohnung bzw. Anreiz

Einmalzahlungen oder Gratifikationen werden im Beschäftigungsverhältnis für eine erbrachte Leistung, als Anreiz oder zur Honorierung der Betriebstreue gezahlt. Es sind Sonderzahlungen, die dem Arbeitnehmer zusätzlich zum normalen Lohn bzw. Gehalt gezahlt werden. Am Jahresende werden auch oftmals Einmalzahlungen geleistet, um damit die Leistung des Arbeitnehmers im vergangenen Jahr zu entlohnen. Allerdings ist ein Arbeitgeber auch hier an gesetzliche Regelungen gebunden. Klassische Einmalzahlungen sind das Weihnachts- und Urlaubsgeld. Daneben zählen dazu auch Prämien, Bonuszahlungen, Tantiemen oder Zahlungen aus Anlass eines Betriebsjubiläums. Das Urlaubsgeld ist nicht zu verwech...

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