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Einmalzahlungen in der Entgeltabrechnung
Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt
Mitte des Jahres ist für viele die Zeit des Sommerurlaubs. Einige Arbeitnehmer hatten die schönsten Tage des Jahres bereits, andere haben sie noch vor sich. Die Zeit des Urlaubs bedeutet für einige Arbeitnehmer auch den Erhalt eines Urlaubsgelds. Vielleicht zahlen auch Ihre Mandanten den Arbeitnehmern ein Urlaubsgeld. Nicht zu verwechseln ist dies mit dem Urlaubsentgelt, das ein Arbeitnehmer während des bezahlten Urlaubs erhält, also eine Fortzahlung seiner Entlohnung während des gesetzlichen Erholungsurlaubs. Bei einem Urlaubsgeld spricht man auch von einem einmalig gezahlten Entgelt (Einmalzahlung). Es handelt sich dabei um eine Zuwendung, die nicht einer Arbeitsleistung in einem Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen ist. Eine solche Zahlung kann neben dem Urlaubsgeld auch ein Weihnachtsgeld, eine Urlaubsabgeltung, Tantieme, Gratifikation, Gewinnbeteiligung oder eine andere Form von Sonderzahlung sein.
I. Übersicht
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Einmalzahlungen im Sozialversicherungsrecht | Sonstige Bezüge im Lohnsteuerrecht |
Zusätzliche Gehälter | 13. bzw. 14. Monatsgehalt |
Gratifikationen | Tantiemen, Gratifikationen ... |