Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pauschalierung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAF-85573 § 37b EStG räumt dem Steuerpflichtigen (Unternehmen) in Abs. 1 wie Abs. 2 nach allgemeiner Meinung ein Pauschalierungswahlrecht („können“) ein. Danach können Steuerpflichtige die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen aus betrieblicher Veranlassung an Geschäftspartner und [i]BFH, Urteil vom 15. 6. 2016 - VI R 54/15 NWB WAAAE-94436 Arbeitnehmer (Zuwendungsempfänger) pauschal mit 30 % (zuzüglich Annexsteuern) erheben. Durch die Pauschalierung sind die Ertragsteuern des Zuwendungsempfängers abgegolten.
Ausführlicher Beitrag s. .
Wahlrechte
[i]Zwei PauschalierungskreiseDie Pauschalierungswahlrechte nach § 37b Abs. 1 Satz 1 EStG und nach § 37b Abs. 2 Satz 1 EStG können dabei unabhängig voneinander wahrgenommen werden. Davon gehen auch die Finanzbehörden aus. Die anderslautende Vorstellung des Gesetzgebers, nach der das Pauschalierungswahlrecht nach § 37b Abs. 1 EStG (Nichtarbeitnehmer) und das nach § 37b Abs. 2 EStG (Arbeitnehmer) vom Steuerpflichtigen nur einheitlich ausgeübt werden könne, findet sich im Gesetzeswortlaut nicht wieder.
Ausübung der Wahlrechte
[i]Innerhalb eines „Pauschalierungskreises“: einheitliche AusübungDas Pauschalierungswahlrecht muss nach § 37b Abs. 1 Satz 1 EStG bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer (Kunden, Geschäftsfreunde, deren Arbeitnehmer) „für alle“ Zuwendungen und Geschenke eines Wirtschaftsjahrs einheitlich ausgeübt werden....