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Amtshaftung | Schmerzensgeld wegen amtspflichtwidriger Pressehinweise
Wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch unzulässige Mitteilungen einer Strafverfolgungsbehörde an die Presse und an die Öffentlichkeit schwerwiegend verletzt, so steht dem Betroffenen ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu ( 2b O 182/02 nrkr., NJW 2003, 2536). Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn während eines Zeitraums von über zwei Jahren in engem zeitlichen Zusammenhang amtspflichtwidrige Äußerungen von Justizbediensteten über Ermittlungen gegen einen Betroffenen gemacht werden.