Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine konkludente erste Tätigkeitsstätte möglich
Eine wichtige Entscheidung zum neuen steuerlichen Reisekostenrecht hat das FG Nürnberg getroffen (FG Nürnberg, rkr. Urteil vom - 4 K 1836/15 NWB CAAAF-82070, EFG 2016 S. 1692). Verzichtet der Arbeitgeber darauf, eine erste Tätigkeitsstätte dienst- oder arbeitsrechtlich festzulegen, sucht der Arbeitnehmer die betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers gleichwohl einmal pro Woche auf, um Hilfstätigkeiten auszuführen, führt dies nach Auffassung der Nürnberger Richter nicht dazu, dass der Arbeitnehmer – entgegen den dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen – dieser Tätigkeitsstätte konkludent zugeordnet wurde. Die Aufwendungen für die Fahrten von der Wohnung zur betrieblichen Einrichtung sind demnach nicht mit der Entfernungspauschale, sondern nach Reisekostengrundsätzen zu berücksichtigen.