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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 4 K 1836/15 EFG 2016 S. 1692 Nr. 20

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a, EStG § 9 Abs. 4

Ansatz der Fahrtkosten eines Arbeitnehmers nach Reisekostengrundsätzen anstelle der Entfernungspauschale bei Aufsuchen der betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers an nur einem von fünf Arbeitstagen

Leitsatz

1. Hat ein Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte nach § 9 Abs. 4 EStG 2014 und bestimmt der Arbeitgeber durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegungen (einschließlich Absprachen und Weisungen), dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort, der die Kriterien für eine erste Tätigkeitsstätte nicht erfüllt, einfinden soll, um von dort seine unterschiedlichen eigentlichen Einsatzorte aufzusuchen oder von dort seine berufliche Tätigkeit aufzunehmen, werden die Fahrten des Arbeitnehmers von der Wohnung zu diesem, vom Arbeitgeber festgelegten Ort wie Fahrten zu einer ersten Tätigkeitsstätte behandelt; für diese Fahrten darf nur die Entfernungspauschale angesetzt werden.

2. Sucht der Arbeitnehmer dauerhaft typischerweise die betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers nur an einem von fünf Arbeitstagen auf, sind die Fahrtkosten nach Reisekostengrundsätzen zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 6 Nr. 25
DStRE 2017 S. 1029 Nr. 17
EFG 2016 S. 1692 Nr. 20
NWB-Eilnachricht Nr. 39/2017 S. 9
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2016 S. 832
CAAAF-82070

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 08.07.2016 - 4 K 1836/15

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