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Gesellschaftsrecht | Parteifähigkeit und Fortbestand einer gelöschten UK-Limited
Eine nach englischem Recht gegründete Public Limited Company (PLC) mit Inlandsvermögen ist nach deren Auflösung und Löschung im dortigen Register für Prozesse im Inland als sog. Restgesellschaft jedenfalls bis zur ihrer vollständigen Beendigung der Liquidation als aktiv und passiv parteifähig anzusehen. In diesem Fall besteht die englische Gesellschaft, die nach ihrem maßgeblichen Personalstatut ihre Rechtsfähigkeit bereits verloren hat, mithin als juristische Person fort und mutiert nicht zur GbR oder OHG (so aber NWB AAAAE-67829; OLG Celle, Beschluss vom - 6 U 15/12 NWB XAAAF-84503).
Ist inländisches Vermögen der beendeten UK-Limited vorhanden, geht jenes damit nicht (auch) im [i]infoCenter „Private Limited Company“ NWB AAAAB-72970 Wege einer Legalokkupation nach sec 654 CA 1985 auf die englische...