IFRS 15

International Financial Reporting Standard 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

v. 13.9.2023 (ABl EU Nr. L 237 S. 1, ber. L 239 S.39)


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Inhalt
Ziffer
Zielsetzung
1-4
Erreichung der Zielsetzung
2-4
Anwendungsbereich
5-8
Erfassung
9-45
Identifizierung des Vertrags
9-16
Zusammenfassung von Verträgen
17
Vertragsänderungen
18-21
Identifizierung der Leistungsverpflichtungen
22, 23
In Verträgen mit Kunden enthaltene Zusagen
24, 25
Eigenständig abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen
26-30
Erfüllung der Leistungsverpflichtungen
31-34
Leistungsverpflichtungen, die über einen bestimmten Zeitraum
erfüllt werden
35-37
Leistungsverpflichtungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt
erfüllt werden
38
Bestimmung des Leistungsfortschritts im Hinblick auf die
vollständige Erfüllung einer Leistungsverpflichtung
39, 40
Methoden zur Messung des Leistungsfortschritts
41-43
Angemessene Fortschrittsmaße
44, 45
Bewertung
46-90
Bestimmung des Transaktionspreises
47-49
Variable Gegenleistung
50-54
Rückerstattungsverbindlichkeiten
55
Einschränkungen bei der Schätzung variabler Gegenleistungen
56-58
Neubewertung variabler Gegenleistungen
59
Vorliegen einer erheblichen Finanzierungskomponente
60-65
Nicht zahlungswirksame Gegenleistungen
66-69
An einen Kunden zu zahlende Gegenleistungen
70-72
Aufteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen
73-75
Aufteilung auf Basis der Einzelverkaufspreise
76-80
Zuordnung von Preisnachlässen
81-83
Zuordnung variabler Gegenleistungen
84-86
Änderungen des Transaktionspreises
87-90
Vertragskosten
91-104
Zusätzliche Kosten bei der Anbahnung eines Vertrags
91-94
Vertragserfüllungskosten
95-98
Planmäßige Abschreibung und Wertminderung
99-104
Darstellung
105-109
Angaben
110-129
Verträge mit Kunden
113
Aufschlüsselung von Erlösen
114, 115
Vertragssalden
116-118
Leistungsverpflichtungen
119
Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter
Transaktionspreis
120-122
Erhebliche Ermessensentscheidungen bei der Anwendung
dieses Standards
123
Bestimmung des Zeitpunkts der Erfüllung
der Leistungsverpflichtungen
124, 125
Bestimmung des Transaktionspreises und der Beträge,
die den Leistungsverpflichtungen zugeordnet werden
126
Bei Erfüllung oder Anbahnung eines Vertrags mit einem Kunden
aktivierte Kosten
127, 128
Praktische Behelfe
129
Anhang A: Definitionen
Anhang B: Anwendungsleitlinien
B1-B89
Anhang C: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
C1-C10

Änderungsdokumentation: Der International Financial Reporting Standard 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15) ist neu gefasst worden gem. Verordnung (EU) 2023/1803 der Kommission vom 13. September 2023 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates v. (ABl EU Nr. L 237 S. 1, ber. L 239 S. 39) und am 16.10.2023 in Kraft getreten.

Fundstelle(n):
GAAAF-85161