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Körperschaftsteuer – Fehlende Steuerbescheinigung über Ausschüttung aus Kapitalrücklage (FG)
Eine fehlende Steuerbescheinigung über eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage führt zu einer kapitalertragsteuerpflichtigen Leistung. § 27 Abs. 5 KStG ist verfassungsgemäß.
Sachverhalt: Klägerin ist eine GmbH. 2010 zahlte die Klägerin eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage, ohne eine Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 Satz 1 KStG zu erstellen. Aus den Bilanzerläuterungen war ersichtlich, dass eine Ausschüttung erfolgt sein musste. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass das steuerliche Einlagekonto unverändert festzustellen und Kapitalertragsteuer auf die Ausschüttung zu erheben sei.
Hierzu führten die Richter des FG Baden-Württemberg weiter aus:
Die Kapitalertragsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG). In diesem Zeitpunkt hat im Fall des § 43 Abs....