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Kapitalertragsteuer – Rückkaufangebot von Argentinien-Anleihen (BMF)
Das BMF hat zur kapitalertragsteuerlichen Behandlung des Rückkaufangebots von Argentinien-Anleihen („Settlement Proposal“) der Republik Argentinien vom und vom Stellung genommen.
Wesentliche Inhalte des BMF-Schreibens:
Bemessungsgrundlage für den Kapitalertragsteuerabzug nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 EStG ist der Unterschied zwischen dem Einlösungsbetrag und den Anschaffungskosten der Anleihe.
Liegen dem depotführenden Institut keine Anschaffungsdaten vor, bemisst sich die Kapitalertragsteuer nach § 43a Abs. 2 Satz 7 EStG.
Sind der depotführenden Bank die Anschaffungskosten der eingelösten Anleihen bekannt und erfolgt die Abwicklung des „Settlement Proposals“ auf Grundlage des „Fast Track Settlement“ Verfahrens, besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs die anrechenbare fiktive Quellensteuer in Höhe vo...