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Erbschaftsteuerreform 2016: Ausgewählte Fragestellungen für die Beratungspraxis
Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten
Der Beitrag setzt sich mit einigen Praxisproblemen des am 14. 10. 2016 vom Bundesrat verabschiedeten Erbschaftsteuergesetzes auseinander. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Themenbereiche: 30 %-Vorababschlag: Zusätzliche Begünstigung von qualifizierten Familienunternehmen, Entnahme und Ausschüttungsbeschränkung bei Personen- und Kapitalgesellschaften, Verwaltungsvermögen und Verbundvermögensaufstellung, Anträge und Anzeigepflichten, „Beschaffungskonzept“ bei Investitionsklausel (§ 13b Abs. 5 ErbStG).
Sogenannten Familienunternehmen eröffnet § 13a Abs. 9 ErbStG n. F. weitere erbschaft-/schenkungsteuerliche Vergünstigungen durch Gewährung eines zusätzlichen Abschlags, der von der Höhe der gesellschaftsvertraglichen und tatsächlich entsprechend praktizierten Abfindungsbeschränkung abhängt und maximal 30 % beträgt.
Das Erfordernis einer Entnahme- bzw. Ausschüttungsbeschränkung auf höchstens 37,5 % des um Steuern vom Einkommen gekürzten steuerrechtlichen Gewinns ist völlig unklar geregelt, so dass die Auseinandersetzung hiermit einem „Raten nach Zahlen“ gleichkommt.
Durch die Erbschaftsteuerreform ergeben sich neue Antrags- und Anzeigeverpflichtungen des Steuerpflichtigen, so erford...