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Erbschaftsteuerreform: Finanzverwaltung veröffentlicht koordinierten Ländererlass
Überblick über die wichtigsten Regelungen des koordinierten Ländererlasses vom 22.6.2017
Mitte Oktober 2016 hieß es nach langem Hin und Her: Die Erbschaftsteuerreform ist da! Die erbschaftsteuerlichen Neuregelungen durch die Reform gelten bereits für Erwerbe mit einer Steuerentstehung nach dem und bezüglich der Anpassung des Bewertungsgesetzes nach dem . In der Praxis standen Unternehmer und ihre steuerlichen Berater dabei vor erheblichen Herausforderungen. Eine verlässliche Planung, ob und inwieweit unentgeltliche Übertragungen unter Lebenden begünstigt sind, war häufig noch nicht endgültig möglich, schließlich gab es in einigen Bereichen Unsicherheiten. Die Rechtsunsicherheit betraf aber auch durchaus Erbfälle. Ein großer Punkt war dabei z. B. die Investitionsklausel nach § 13b Abs. 5 ErbStG mit der das bisher feste Stichtagsprinzip der Erbschaft- und Schenkungsteuer gelockert wird. Bei einer positiven Investition innerhalb von zwei Jahren ist es möglich, bisher als Verwaltungsvermögen eingestuftes Vermögen in „gutes Vermögen“ umzuwandeln. Die Investition muss dabei laut Gesetzestext auf einem vorgefassten Plan des Erblassers beruhen. Doch wie soll ein solcher Plan aussehen? Jetzt hat die Finanzverwaltung einen koordinierten Ländererlass vom ...