Bekämpfung der Schwarzarbeit
(Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung)
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Aktueller Stand:
: Gesetz im BGBl I 2017 S. 399 verkündet
: Verabschiedung Bundesrat
: 2./3. Lesung Bundestag
: 1. Lesung Bundestag
: Bundesregierung beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
Hintergrund: Mit dem Gesetz sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und der zuständigen Landesbehörden verbessert, sowie die Voraussetzungen für eine optimierte Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit Informationstechnologie geschaffen werden.
Die wesentlichen Maßnahmen:
Das Gesetz schafft die Voraussetzungen für neue IT-Verfahren zur Vorgangsbearbeitung.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhält automatisierten Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist künftig auch dann für die Ahndung von Meldeverstößen nach SGB IV zuständig, wenn die Verstöße in einem eigenen Ermittlungsverfahren aufgedeckt wurden.
Die Bekämpfung der handwerks- und gewerberechtlichen Schwarzarbeit obliegt den Bundesländern. Die zuständigen Landesbehörden erhalten durch das neue Gesetz eigene Prüfungsbefugnisse.
Nachrichten zum Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung:
Gesetzesmaterialien:
Unterrichtung Bundesrat: BR-Drucksache 18/17 (Stand: )
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses: BT-Drucks. 18/10655 (Stand: )
Regierungsentwurf: BT-Drucks. 18/9958 (Stand: )
Stand: (il)
Fundstelle(n):
NWB RAAAF-84625