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Der Widerruf der Zulassung bei Vermögenslosigkeit kammergebundener Freiberufler
Die aktuelle Rechtslage
[i]infoCenter „Berufsrecht der Steuerberater“ NWB DAAAC-32141 Bekanntlich gibt es bei den kammergebundenen Freiberuflern eine hohe Dunkelziffer von Berufsangehörigen mit bedrohlichen finanziellen Verhältnissen. Das Schreckgespenst des Vermögensverfalls macht selbst nicht vor den Inhabern ertragsfähiger Kanzleien halt. Ursachen können zu hohe Abstandszahlungen oder Pensionen an Seniorpartner sein, aber auch zu hohe Einstandszahlungen bei neu gebildeten Sozietäten bzw. interdisziplinären Partnerschaften. Nicht selten oder sogar immer häufiger sind dies zusätzliche Belastungen durch Ausgleichszahlungen nach einer Ehescheidung, bei nicht durch die Versicherung gedeckten Haftungsfällen bei Beratungsfehlern, durch hohe Steuernachforderungen nach einer Außenprüfung oder wegen gescheiterter privater Vermögensinvestitionen beispielsweise bei steuerwirksamen Vermögensanlagen oder Vermögensanlagen mit großer Hebelwirkung. Dann ist die Zulassung in Gefahr. Die Zulassung als Anwalt, als Notar, als Wirtschaftsprüfer und eben auch als Steuerberater ist in diesen Fällen zu widerrufen. Die mit dem Vermögensverfall grds. verbundene Gefährdung des guten Rufs des Berufsstands und der Gefährdung der Interessen der Mandanten rechtfer...