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Neues zur Verlustnutzung bei Kapitalgesellschaften
Fragen rund um die Verlustnutzung sind immer wieder von großem Interesse in der Praxis. Nachfolgend werden neuere Entwicklungen und Entscheidungen aus der Finanzrechtsprechung diskutiert.
I. Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften
Mit dem Ziel der Neuausrichtung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften hat die Bundesregierung am den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften vorgelegt (vgl. Feldgen, NWB RAAAF-83332). Unter Beibehaltung von § 8c KStG soll rückwirkend für schädliche Beteiligungserwerbe nach dem ein neuer § 8d KStG mit korrespondierender Folgeänderung in § 10a GewStG eingeführt werden.
Gem. § 8d KStG-E soll § 8c KStG auf Antrag nach einem schädlichen Anteilseignerwechsel nicht anwendbar sein, solange die Körperschaft den Geschäftsbetrieb nicht einstellt. Der Begriff des Geschäftsbetriebs wird ausführlich in § 8d Abs. 1 Satz 2 KStG-E definiert.
Infolge des Antrags geht der „normale“ Verlustvortrag – auch bei einem nur quotalen schädlichen Anteilserwerb von z. B. 30 % – vollständig unter und wird – ohne zeitliche Begrenzung – in einen sog. fortfüh...