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Der fortführungsgebundene Verlustvortrag nach § 8d KStG-E
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften
Der Beitrag setzt sich mit dem durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften neu in das Gesetz aufgenommenen sog. fortführungsgebundenen Verlustvortrag nach § 8d KStG-E auseinander. Im Rahmen des Beitrags werden sowohl die allgemeinen Erwägungen des Gesetzgebers zur Einführung eines solchen Verlustvortrags als auch das mit dem fortführungsgebundenen Verlustvortrag verbundene Antragsverfahren erörtert. Neben der Verwendungsreihenfolge wird insbesondere der zentrale Anknüpfungspunkt des § 8d KStG-E – der Geschäftsbetrieb – sowie dessen Fortführungserfordernis beleuchtet. Der Beitrag schließt mit ersten Überlegungen zur Nutzung sog. fortführungsgebundener Verlustvorträge im Rahmen der Steuerlatenzrechnung nach § 274 HGB.
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften, NWB XAAAF-81856
Welche Erwägungen bestehen für die Einfügung eines fortführungsgebundenen Verlustvortrags?
Welche Antragserfordernisse bestehen für die Feststellung eines fortführungsgebundenen Verlustvortrags?
Wie definiert sich der Geschäftsbetrieb im Rahmen des § 8d KStG-E?
I. Einleitung
[i]Simshäuser/Eggert, Verlustabzug bei Körperschaften nach § 8c KStG n. F., SteuerStud 2/2016 S. ... Weiss, § 8c KStG im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung, Feldgen, Interdependenzen zwischen Zinsschranke und steuerlichen Verlustvorträgen sowie Gewerbesteuer, Dörr/Eggert, Verlustabzug bei Körperschaften – § 8c KStG, Grundlagen Gehrmann, Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften, infoCenter Hackemann, in: Mössner/Seeger (Hrsg.), KStG, 2. Aufl., Herne 2016, § 8c