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NWB direkt Nr. 42 vom Seite 1147

Update Betriebsprüfung

Professor Dr. Gregor Nöcker

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAF-83460 Nicht häufig hat der BFH Gelegenheit, zu Fragestellungen rund um die Betriebsprüfung zu entscheiden. Denn zumeist handelt es sich um Probleme im Tatsächlichen, wofür die Finanzgerichte zuständig sind. Einige interessante BFH-Urteile aus der letzten Zeit zeigen jedoch auf, dass auch der BFH in manchen Bereichen der Betriebsprüfung Entscheidendes zu sagen hat.

Ausführlicher Beitrag s. .

Die Vernichtung von Unterlagen schützt nicht vor der Betriebsprüfung

[i]Anschlussprüfung trotz vernichteter UnterlagenDa es gerade Sinn und Zweck der Betriebsprüfung ist, die Angaben des Steuerpflichtigen zu verifizieren, steht es einer steuerlichen Außenprüfung nicht entgegen, dass die vorzulegenden Unterlagen vernichtet worden sind ( NWB HAAAF-76122).

Ablaufhemmung erst Jahre nach der Schlussbesprechung verfassungsgemäß

[i]Ende der AblaufhemmungDie Regelung des § 171 Abs. 4 Satz 3 AO, wonach das Ende dieser Ablaufhemmung (meist) erst vier Jahre nach dem Jahr, in dem die Schlussbesprechung durchgeführt worden ist, erfolgt, ist verfassungsrechtlich unproblematisch. Allerdings habe es der Steuerpflichtige in der Hand, nach § 201 Abs. 1 Satz 1 AO auf die Durchführung einer Schlussbesprechung zu verzichten und damit das Ende ggf. vorzuv...

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