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Gewerblichkeitsfiktionen des § 15 Abs. 3 EStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAF-83459 Die Unterscheidung zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) und den anderen Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 EStG ist u. a. wegen der steuerlichen Verstrickung der eingesetzten Wirtschaftsgüter als Betriebsvermögen und der sachlichen Gewerbesteuerpflicht wichtig. Die Rechtsprechung hat eine Bagatellgrenze unschädlicher gewerblicher Einkünfte bei der Abfärbung bislang nur für die erste Alternative des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG zugelassen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Gewerblichkeitsfiktionen des § 15 Abs. 3 EStG
[i]Umqualifikation in gewerbliche EinkünfteDurch die Fiktionen der Gewerblichkeit nach § 15 Abs. 3 EStG werden originär einer anderen Einkunftsart des § 2 Abs. 1 EStG zuzuordnende Einkünfte einer Personengesellschaft zu gewerblichen Einkünften umqualifiziert. Damit ähneln diese Regelungen der richterrechtlich anerkannten Betriebsaufspaltung (R 15.7 Abs. 4 ff. EStR 2012).
[i]Vor- und Nachteile der UmqualifikationVerbunden mit einer solchen Umqualifikation ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG auch die gewerbesteuerliche Verstrickung des Vermögens. Natürliche Personen werden durch die Steuerermäßigung nach § 35 EStG von den Folgen der gewerbesteuerlichen Erfassung zumindest teilweise entlastet. Neben zusätzlicher steuerlicher Belastung hat die Qualifikation als steuerliches Betriebsvermögen auch Vorteile, etwa bzgl. einer Rücklage nach § 6b EStG oder einer nun mö...