Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerblichkeitsfiktionen des § 15 Abs. 3 EStG
Aktuelle Rechtsprechung – insbesondere zur Frage von Bagatellgrenzen
Die Unterscheidung zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) und den anderen Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 EStG ist in vielerlei Hinsicht bedeutsam. Insbesondere ist in Abgrenzung zu den Überschusseinkunftsarten des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7 EStG die vollständige steuerliche Verstrickung der eingesetzten Wirtschaftsgüter als steuerliches Betriebsvermögen zu nennen. In der Abgrenzung zu den anderen Gewinneinkunftsarten (Land- und Forstwirtschaft und selbständige Arbeit) ist die sachliche Gewerbesteuerpflicht aufgrund eines einkommensteuerlichen Gewerbebetriebs zu nennen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG). Durch die jüngste Rechtsprechung der Finanzgerichte sind die mit einer Umqualifikation durch die Gewerblichkeitsfiktionen des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG verbundenen Probleme erneut deutlich geworden. Insbesondere ist die praktisch bedeutsame Frage nach einer möglichen Bagatellgrenze nur für § 15 Abs. 3 Nr. 1 erste Alternative EStG geklärt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Problemstellung
1. Grundsätze
a) Fiktionen der Gewerblichkeit in § 15 Abs. 3 EStG
§ 15 Abs. 3 EStG enthält Fiktionen der Gewerblichkeit von Einkünften einer Personengesellschaft. Wird einer der drei Tatbestände dieses Absatzes erfüllt, wird die „mit S. 3149Einkünfteerzielungsabsic...